CBAM

CBAM bei Aluminiumprofilen: Überblick für Importeure

Eckdaten, Fristen und die Angaben, die wir auf Anfrage bereitstellen.

Seit Januar 2026 gilt der CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism, CO₂-Grenzausgleichsmechanismus der EU) in seiner endgültigen Phase. Aluminium und viele Aluminiumerzeugnisse, darunter Stangen und Profile, gehören zu den erfassten Waren. Diese Seite fasst zusammen, was Importeure und Einkäufer bei Aluminiumprofilen beachten sollten und welche Angaben wir auf Anfrage bereitstellen.

Was ist der CBAM?

Der CBAM belegt bestimmte Importe in die EU mit einem Preis für die bei der Herstellung entstandenen Emissionen (eingebettete Emissionen). Er soll vergleichbare Bedingungen für Waren schaffen, die innerhalb und außerhalb der EU hergestellt werden. Erfasst sind unter anderem Aluminium, Eisen und Stahl, Zement und Düngemittel.

Die wichtigsten Eckdaten (Stand Oktober 2026)

Thema Regelung
Endgültige Phase Seit 1. Januar 2026
Mengenschwelle 50 Tonnen CBAM-Waren pro Importeur und Kalenderjahr. Wer darunter bleibt, ist von den CBAM-Pflichten befreit. Wird die Schwelle überschritten, gelten die Pflichten für alle Einfuhren dieses Jahres.
Zugelassener CBAM-Anmelder Importeure, die die Schwelle voraussichtlich überschreiten, müssen diesen Status beantragen, bevor sie sie überschreiten.
Verkauf der CBAM-Zertifikate Für Einfuhren des Jahres 2026 ab 1. Februar 2027
Jährliche Erklärung und Abgabe der Zertifikate Bis zum 30. September des Folgejahres, für 2026 also bis 30. September 2027

Was das für den Einkauf von Aluminiumprofilen bedeutet

Die Pflichten liegen beim Einführer (Importeur) in der EU. Er braucht vom Lieferanten nachvollziehbare Angaben zu den eingebetteten Emissionen der gelieferten Profile. Wie die Aufgaben im Einzelfall verteilt sind, hängt von der Lieferkette ab; das klären wir projektbezogen.

Was wir bereitstellen

Auf Anfrage stellen wir CBAM-orientierte Angaben zu Ihrem Projekt zusammen, zum Beispiel zur Legierung, zu den Prozessschritten (Strangpressen, Pulverbeschichtung, Eloxieren, Bearbeitung) und, soweit verfügbar, zu Emissionsdaten. Unser Qualitätssystem ist nach ISO 9001:2015 dokumentiert; weitere Nachweise finden Sie auf der Seite Quality & Certificates (Englisch).

Wichtig: Wir bezeichnen unser Vorgehen als CBAM-orientiert. Es handelt sich nicht um ein Zertifikat und nicht um eine Konformitätserklärung.

So gehen wir vor

  1. Anforderungen klären: Legierung, Oberfläche, Mengen und benötigte Angaben für Ihr Projekt.
  2. Technische Abstimmung: Wir prüfen Zeichnung und Toleranzen und stellen die verfügbaren Angaben zusammen.
  3. Lieferung mit Unterlagen: Die vereinbarten Dokumente begleiten die Lieferung.

Häufige Fragen

Gilt der CBAM für Aluminiumprofile?

Ja, Aluminium ist eine der erfassten Warengruppen, einschließlich Stangen und Profilen. Ob und in welchem Umfang Pflichten entstehen, hängt unter anderem von der jährlichen Einfuhrmenge ab.

Ab wann muss ich CBAM-Zertifikate kaufen?

Der Verkauf der Zertifikate für Einfuhren des Jahres 2026 beginnt am 1. Februar 2027. Die jährliche Erklärung samt Abgabe der Zertifikate ist für 2026 bis zum 30. September 2027 fällig.

Gibt es eine Mengenschwelle?

Ja. Importeure, die insgesamt weniger als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Kalenderjahr einführen, sind von den Pflichten befreit.

Welche Unterlagen kann ich von EAS erhalten?

CBAM-orientierte Projektangaben zu Legierung, Prozessschritten und verfügbaren Emissionsdaten sowie die Qualitätsnachweise. Senden Sie uns dazu Ihre Anfrage über die Kontaktseite (Englisch). Wir bearbeiten Anfragen auf Englisch.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Zollberatung. Maßgeblich sind die EU-Verordnung und die Auskunft Ihres Zoll- oder Steuerberaters. Eine ausführlichere englische Fassung finden Sie auf der Seite CBAM Compliance.